Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mzww.de, betrieben vom Medienzentrum Westerwaldkreis.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Welche Einschränkungen uns bekannt sind, steht im nächsten Abschnitt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Dokumente zum Herunterladen. Einzelne PDF-Dateien stammen von Partnern und Projektträgern und liegen dort nicht in barrierefreier Form vor. Wenn Sie einen dieser Inhalte in einer zugänglichen Form benötigen, schreiben Sie uns — wir stellen ihn Ihnen zur Verfügung.
  • Bilder und Grafiken. Nicht alle Abbildungen sind abschließend geprüft; einzelne Textalternativen überarbeiten wir derzeit.
  • Angebote Dritter. Von unseren Seiten führen Verweise zu fremden Angeboten, etwa zum Veranstaltungskatalog des Landes Rheinland-Pfalz, zum Bildungsserver und zu einem Kartendienst. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Die Anschriften unserer beiden Standorte stehen auf jeder Seite zusätzlich als Text zur Verfügung.

Was wir bereits umgesetzt haben

  • Sprungmarke „Zum Hauptinhalt springen“ für die Bedienung per Tastatur
  • Durchgängige Bedienbarkeit ohne Maus, mit sichtbarer Fokus-Markierung
  • Klare Überschriftenstruktur und beschriftete Formularfelder
  • Angabe der Seitensprache, damit Screenreader korrekt vorlesen
  • Responsive Darstellung auf Mobilgeräten und bei vergrößerter Schrift
  • Bewegte Effekte werden abgeschaltet, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist

Wir entwickeln die Website laufend weiter und beheben bekannte Barrieren nach und nach.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. August 2026 erstellt und zuletzt am 28. August 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung.

Barrieren melden — Kontakt

Ihnen ist eine Barriere aufgefallen, oder Sie benötigen einen Inhalt in zugänglicher Form? Dann melden Sie sich gern bei uns — wir kümmern uns darum:

Medienzentrum Westerwaldkreis
Schulstraße 38
56237 Wittgert
E-Mail: hey@mzww.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 LGGBehM wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen. Das Verfahren ist kostenlos.

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Rheinland-Pfalz — Schlichtungsstelle
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
E-Mail: lfbb@msagd.rlp.de
Internet: lfbb.rlp.de

Stand dieser Erklärung: 28. August 2026